Neue Regulierung für Wohnimmobilienverwalter:innen – Was Sie wissen müssen
Bisher war es so, dass Verwalter und Verwalterinnen keinen Nachweis über ihre fachliche Qualifikation erbringen mussten. Es galt lediglich die Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung gemäß § 34c Absatz 2a Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit § 15b Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Diese Weiterbildung umfasst 20 Zeitstunden innerhalb von drei Jahren.
Zum aktuellen Zeitpunkt benötigen Verwalter und Verwalterinnen nur eine Erlaubnis gemäß § 34c GewO zur Ausübung ihrer Tätigkeit. Diese Erlaubnis erfordert keinen Nachweis der fachlichen Qualifikation. Doch das ändert sich nun: Sollte eine WEG seit dem 01.12.2020 neu hinzugekommen sein, so kann diese Eigentümergemeinschaft ab dem 01.12.2023 den Nachweis als “zertifizierter Verwalter” verlangen. War am 1. Dezember 2020 der WEG-Verwalter hingegen bereits vertraglich bestellt, so können die Eigentümer die Vorlage einer Zertifizierung frühestens ab dem 1. Juni 2024 verlangen (§ 48 Abs 4 Satz 2 WEG). Wichtig: Diese Regelung betrifft nur WEG-Verwaltungen, nicht Mietverwaltungen.
Diese umfassende Änderung führt zu einem einheitlichen Berufsbild für Verwalter und Verwalterinnen. Ziel ist die Erhöhung der Qualität der Wohnimmobilienverwaltung und der Schutz der Eigentümer.
Da der Stichtag 01.12.2023 näher rückt, ist es ratsam, jetzt einen Lehrgang zu buchen und den Prüfungstermin zu sichern! GOING PUBLIC! bietet einen Online-Lehrgang an, in dem Teilnehmende schnell und digital die nötige IHK-Prüfungsvorbereitung erlangen.
Zertifizierter Verwalter (IHK): Exzellente digitale Vorbereitung
Da eine große Gruppe von Verwalter und Verwalterinnen eine Zertifizierung zum 01.12.2023 anstrebt, kann nicht sichergestellt werden, dass eine kurzfristige IHK-Prüfungsterminvergabe möglich ist.
Link-Tipp:
Merkblatt der IHK Dresden: https://gp-akademie.info/vrm
Prüfungstermine IHK-Berlin: Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz
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