Vom privaten Immobilienanleger zum Verwalter: Was ist zu beachten?
In jüngster Zeit beobachten wir eine Veränderung in der Branche. Immer mehr Immobilieneigentümer erwägen den Schritt vom privaten Immobilienanleger zum Wohnungseigentumsverwalter (WEG-Verwalter). Sie werden von anderen Eigentümern angesprochen, weitere Immobilien zu verwalten, da der Bedarf an qualifizierten Verwaltern stetig steigt?
Doch wie ist der Weg von der Eigenverwaltung zur professionellen Verwaltung und welche rechtlichen Aspekte sind dabei zu berücksichtigen?
Die Grundlage für die Ausübung der Tätigkeit eines Verwalters ist eine gewerberechtliche Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung (GewO). Ein erfolgreiches Ablegen einer IHK-Sachkundeprüfung ist für den Start nicht erforderlich. Berufsstarter müssen jedoch wissen, dass WEGs ab 01.12. verlangen können, dass eine Qualifikation zum “zertifizierten Verwalter vorliegt”. Zusätzlich müssen sich Wohnimmobilienverwalterinnen und -verwalter regelmäßig weiterbilden: 20 Stunden innerhalb von drei Jahren sind nachzuweisen.
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IHK Frankfurt Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz
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