22 Jan
Weiterbildung im Immobilienbereich: Was bis zum 31.12.2023 zu beachten ist.
Im Jahr 2018 wurde die Weiterbildungsverpflichtung für Wohnimmobilienverwalter und Immobilienmakler eingeführt. Diese Regelung ist in § 34c Absatz 2a Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit § 15b Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) festgelegt.