Die Tätigkeit als Immobilien-Makler/Maklerin bzw. -Verwalter/Verwalterin ist anspruchsvoll und erfordert fundiertes Vorwissen. Der Gesetzgeber verlangt aber für Verwalter und Verwalterinnen nur indirekt eine Vorqualifikation und für Makler/Maklerinnen sogar überhaupt keine Zugangs-Qualifikation. Allerdings sind Verwalter/Verwalterinnen und auch Makler/Maklerinnen zur Weiterbildung verpflichtet. Innerhalb von drei Jahren müssen mindestens 20 Stunden Weiterbildung absolviert werden. Kann man dieses Minimum von 20 Stunden nicht nachweisen, so droht ein Bußgeld und ggf. kann sogar die Erlaubnis entzogen werden.

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Benötige ich einen Weiterbildungsnachweis, um meine 34c Erlaubnis als Immobilienmakler:in und/oder Wohnimmobilienverwalter:in beantragen zu können?