Finanzberater:in werden mit § 34f GewO – Alles zur Zulassung, Prüfung und Weiterbildung – inklusive IHK-Vorbereitung.

Ein Investmentberater – auch bekannt als FinanzberaterFinanzanlagenvermittler oder Investment Broker – hilft Privatpersonen und Unternehmen, fundierte Entscheidungen bei der Geldanlage zu treffen. Dies kann die Vermittlung von Investmentfonds, Beteiligungen oder anderen Finanzanlagen umfassen. In Deutschland unterliegt diese Tätigkeit strengen rechtlichen Vorgaben, insbesondere durch die Erlaubnispflicht nach § 34f Gewerbeordnung (GewO).

Vom Neben- zum Hauptberuf in der Finanzbranche. Was muss ich tun?

Sie sind bereits nebenberuflich in einer Versicherungs- oder Finanzberatungsagentur beschäftigt? Es läuft sehr gut und die Arbeit macht Ihnen Spaß? Sie konnten sich einen genauen Überblick über die Tätigkeiten verschaffen?

Dann spielen Sie vielleicht schon mit dem Gedanken, von der Neben- in die selbstständige Hauptberuflichkeit zu wechseln. Aber worauf ist zu achten?